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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Wangerooger Ferienwohnungen Service GmbH vermittelt

Ferienunterkünfte. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem

Vermieter und dem Gast. Die Wangerooger Ferienwohnungen Service GmbH ist nicht

Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff. BGB. Die nachfolgenden Bedingungen

werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande kommenden

Mietvertrages.


 

1. Vertragsabschluss

Mit einer Anzahlung der Buchung kommt ein Mietvertrag nach § 336, Abs. 1 zustande.


 

2. Gästezahl / Nutzung

Das Appartement ist für die jeweils ausgeschriebene und in der Buchungsbestätigung

vermerkte Personenzahl ausgelegt. Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen

24 Stunden vorher beim Vermieter angekündigt werden.

Eine Weitervermietung/ Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche

Nutzung ist nicht zulässig.


 

3. Anreise / Abreise

Das Appartement steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe

erfolgt nach Vereinbarung. Die Abreise muss bis 10:00 Uhr erfolgen. Bezüglich der im

Vertrag vereinbarten Mietzeit gelten der An- und Abreisetag jeweils als voller Tag.


 

4. Mietpreis

Als Mietpreis gilt der in der Buchung vereinbarte Endpreis.

Im Mietpreis sind die Miete und alle Nebenkosten, Bettwäsche, Handtücher und

Reinigung enthalten. Nicht im Mietpreis enthalten ist die Kurtaxe. Der Vermieter kann bei

der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von maximal 200,00 € verlangen.

Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung

und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes

vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden

Schäden aufweist. Für den Fall darüberhinausgehender Schäden an der Ferienwohnung

und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz

erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).


 

5. Zahlung

Eine Anzahlung von 30% der Mietsumme ist mit Buchung fällig.

Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung der Zahlung

vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine

Entschädigung nach den Pauschalen gemäß Ziffer 6 dieser AGB geltend zu machen.

Der restliche Mietpreis ist bis spätestens zum 30. Tag vor Mietbeginn zu

entrichten bzw. dieser wird automatisch eingezogen. Liegen zwischen dem Tag des

Vertragsabschlusses durch die Buchungsbestätigung und dem Tag des Mietbeginns

weniger als 30 Tage, ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.

Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt einer

Stornierung zum Zeitpunkt des Mietbeginns gleich, es entfällt der Anspruch auf

Nutzung des Appartements und 100 % des vereinbarten Mietpreises werden fällig.

Bei einer Vertragsdauer mehr als 1 Monat (Langzeitmiete) besteht

Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.


 

6. Rücktritt

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Die

Erklärung zum Rücktritt ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich

(per Post, Fax oder E-Mail) eingeht. Bei einem Rücktritt entstehen folgende

Kosten, die in Prozent wie folgt berechnet werden:

bis 61 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises,

ab 60 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises.

Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, sowie

Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.

Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung werden die

vorgenannten Kosten verrechnet und Restbetrag erstattet. Bei Nichtanreise ohne

vorherige rechtzeitige Benachrichtigung hat der Vermieter das Recht (24 Stunden

nach Anreisetermin), das Appartement weiter zu vermieten. Ein Recht auf Bezug

des Objektes besteht dann nicht mehr. Bei früherer Abreise verfällt die

geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit. Wir empfehlen den Abschluss einer

Rücktrittsversicherung.


 

7. Nichtbereitstellung

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des

Appartements infolge höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Vermieter zu

vertreten hat, dem Gast eine schon gezahlte Miete zu erstatten und nach

schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden Schadenersatz zu

leisten:

bei Absage bis 2 Monate vor Mietbeginn 50 €

bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn 25,00 € pro Nacht,

maximal 400 €

bei späterer Absage 25 € pro Nacht, maximal 600 €

Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus

dem Mietvertrag.


 

8. Reklamationen

Stellt der Mieter bei Bezug des Appartements fest, dass

diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er

verpflichtet, dies unverzüglich – spätestens jedoch nach 3 Tagen – zu melden.

Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter

nicht mehr gelten gemacht werden. Mängel werden – soweit möglich – sofort

beseitigt.


 

9. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen

Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines

Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.

Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der

Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder

Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit

berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere

Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise

zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich

genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme

fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in

angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor,

nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder

Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische

oder kostenpflichtige Seiten). Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung.

Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte

weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das

WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des

Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe

dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den

Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten

geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu

ändern. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum

Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der

unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die

Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter

weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware

(z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät

gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes

Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die

Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung,

es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen

vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für die über das WLAN

übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen

Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst

verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er

Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er

wird insbesondere:

das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten-

oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;

keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich

vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im

Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden

Inhalte versenden oder verbreiten;

das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam)

und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von

sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen

Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die

vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der

Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung

und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes

auf diesen Umstand hin. Die Nutzung des WLAN-Internetzugangs unterliegt den

Bedingungen, die in einer Zusatzvereinbarung niedergelegt sind, welche bei

Übergabe des Zugangscodes überreicht wird. Der Vermieter gewährleistet nicht

die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des

Internetzugangs für irgendeinen Zweck.


 

10. Hausordnung

Die Hausordnung des Gebäudes ist Bestandteil des

Mietvertrages. Sie ist in den jeweiligen Wohnungen ausgehängt. Haustiere sind

nicht erlaubt, es sei denn eine besondere Regelung ist vereinbart. Das Rauchen

in der Wohnung ist verboten. Das Rauchen auf dem Balkon und der Terrasse ist

zulässig. Bei Zuwiderhandlung und Nichteinhaltung der Hausordnung behält

sich der Vermieter vor, das Mietverhältnis zu beenden ohne Rückzahlung

bereits gezahlter Beträge.


 

11. Allgemeines

Der Vermieter ist berechtigt, das Appartement bei Bedarf,

z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder zur Überprüfung des

vertragsgemäßen Gebrauchs zu betreten. Die Benutzung der Wege zum Appartement,

dies schließt sowohl die Außenanlage als auch Treppenhaus ein, erfolgt auf

eigene Gefahr.


 

12. Sorgfaltspflichten

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die

Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden

haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der

Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre

Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich

gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Vor Abreise hat der Mieter den Müll

in den im Außenbereich befindlichen Mülltonnen zu entsorgen. Für Glasflaschen

steht ein öffentlicher Glascontainer zur Verfügung. Die Bettwäsche ist

abzuziehen und die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.


 

13. Schadenmeldung / Haftungsregelungen

Der Mieter ist verpflichtet, jegliche Schäden (z. B. Glasbruch, Defekt eines

Möbelstückes etc.), die während der Mietzeit entstanden sind, spätestens bei Rückgabe

des Appartements anzuzeigen. Er haftet selbst für verursachte Schäden im/ am

Appartement während seiner Nutzung in voller Höhe.

Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen

ausgetauscht. Der Mieter hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.

Eine Haftpflichtversicherung, die für eine Übernahme solcher Kosten ggf.

besteht, wird der Mieter dem Vermieter unmittelbar benennen. Der Vermieter

haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen

Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung

wie Strom, Wasser, Gas, sowie des W-LANs und Fernsehempfangs und einen

möglichen Defekt des Aufzugs kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine

Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.


 

14. Salvatorische Klausel / Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die

Wirksamkeit den gesamten Regelungen dieser AGB. Die Vertragsparteien

verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch

eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung

entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Jever.

Wangerooger Ferienwohnungen Service GmbH

Obere Strandpromenade 27

D-26486 Wangerooge

Stand: Juni 2025.